Ich habe vergessen mich für die Masterarbeit anzumelden. Was jetzt?
Eine verspätete Anmeldung möglich, siehe Online-Formular (unter "Anmeldetermin" -> "verspätete Anmeldung").
Wo finde ich die Vorgaben betreffend Layout der Masterarbeit?
Das Dekanat hat keine Vorgaben zum Layout der Masterarbeit. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren/Ihre Betreuer*in oder Ihr Institut.
Allgemeine Vorgaben:
Titelblatt: Institut, Betreuer*in, Titel der Arbeit, eigener Name, Matrikel-Nr., Hauptfach/Major, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail, Abgabe-Datum.
Zusätzlich muss das Formular Erklärung zur Masterarbeit als letzte Seite der Arbeit eingebunden resp. angehängt werden.
Wie viele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?
Maximal +10%. Bei einem 120 ECTS-Master = max. 132 Ects. Alle zusätzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.
Wo/Wie kann ich die Masterarbeit einreichen?
Siehe unter "Abgabe der Masterarbeit" oder im Online-Formular.
Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Masterarbeit abgegeben habe?
Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).
Die Masterarbeit ist nicht meine letzte Leistung - ist dies überhaupt erlaubt?
Btte erkundigen Sie sich beim betreffenden Institut resp. lesen Sie den Studienplan Ihres Major-Fachs.
Sollten noch Leistungen im Nebenfach zu erbringen sein, ist dies kein Problem.
Sollten Sie noch ein weiteres Semester benötigen: Bitte informieren das Dekanat kurz per E-Mail, sobald Sie die Masterarbeit eingereicht haben.
Wann wird meine Masterarbeit (Note) in KSL eingetragen?
Siehe nächste Frage.
Ich habe die Masterarbeit eingereicht. Muss ich noch etwas unternehmen?
Nein, Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Die Note Ihrer Masterarbeit wird vom Dekanat eingetragen und Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Promotionsfeier eine Einladung per E-Mail und können sich dann für die Feier an- resp. abmelden.
Einige Informationen zur Promotionsfeier finden Sie auch auf dieser Seite (etwas weiter unten).
Kann ich mich nun bereits fürs Doktorat anmelden?
Nein, leider noch nicht.
Für die Anmeldung zum Doktorat ist es zwingend nötig, dass Ihr Master bereits vorher offiziell abgeschlossen ist:
Erst wenn das Fakultätskollegium Ihren Masterabschluss genehmigte, können wir Ihnen eine Abschlussbestätigung inklusive Auflistung aller erbrachten Leistungen ausstellen, welche Sie für die Anmeldung zum Doktorat benötigen.
Wichtig (siehe auch unter "Anmeldung -> Doktorat"):
Nach Einreichung der ausgefüllten Doktoratsbestätigung kann die Bearbeitung bis zu einem Monat dauern. Das Collegium Decanale (CD) entscheidet über die Zulassung zum Doktorat; erst danach kann das Dekanat Ihr Formular unterzeichnen bzw. stempeln. Die ZIB informiert Sie anschließend schriftlich über den Entscheid.
Meine Masterarbeit wurde in KSL eingetragen, befindet sich aber noch in der "Zwischenablage". Was muss ich tun?
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Das Dekanat verschiebt die Masterarbeit ins richtige Gefäss verschoben.
Muss ich mich für das nächste Semester immatrikulieren, wenn das Gutachten zur Masterarbeit ja erst Anfang nächstes Semester offiziell angenommen wird?
Nein. Wenn Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben, Masterarbeit eingereicht), müssen Sie sich nicht für das nächste Semester immatrikulieren.
Muss ich für die Ausstellung des Diploms und die Promotionsfeier immatrikuliert sein?
Nein.
Ist es möglich, bereits vor der Promotionsfeier eine Abschlussbestätigung zu erhalten (für z.B. Bewerbungen)?
Ja.
Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann und ich mich nicht für das nächste Semester immatrikulieren muss?
Für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (ca. Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
Für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (ca. Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?
Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.