Masterabschluss

Ihr Masterstudium an der Universität Bern steht kurz vor dem Abschluss - herzlichen Glückwunsch! Auf dieser Website unterstützen wir Sie Schritt für Schritt bei der Abgabe der Masterarbeit.

Für die Masterarbeit können Sie sich online anmelden. Die Anmeldung der Masterarbeit ist verbindlich, Sie können sie nicht zurückziehen. Dadurch stellen wir sicher, dass alle Studierenden ab Anmeldung genau ein Semester Zeit haben, die Arbeit zu verfassen.

Bitte klären Sie vorgängig mit ihrer Betreuung die Konditionen zur Verwendung von künstlicher Intelligenz.
FAQ zur Verwendung von KI gestützten Hilfsmitteln in der Lehre – Vizerektorat Lehre Universität Bern

Sie können Ihre Masterarbeit per Online-Formular einreichen und beantragen damit gleichzeitig den Masterabschluss/das Diplom. Bevor Sie beginnen das Formular auszufüllen, führen Sie am besten folgende Schritte aus:

  1. Erstellen Sie ein PDF Ihrer Masterarbeit, fügen als letzte Seite die Erklärung zur Masterarbeit ein und komprimieren Sie das PDF.
  2. Senden Sie Ihre Masterarbeit an Ihre Betreuungsperson.
  3. Haben Sie einen ausserfakultären Minor abgeschlossen? Bitte kontaktieren Sie die zuständige Fakultät, diese müsste den Minor im KSL auf "bestanden" setzen.
  4. Haben Sie einen ausseruniversitären Minor abgeschlossen? Bitte senden sie die Abschlussbestätigung mit Gesamtprädikat, Anzahl ECTS, Datum, Stempel der Universität an info@histdek.unibe.ch
  5. Überweisen Sie die Prüfungsgebühr von CHF 300.- an die Berner Kantonalbank / IBAN: CH68 0079 0042 3117 1242 2

    Empfängerin: Universität Bern / Philosophisch-historische Fakultät / Dekanat / Länggassstrasse 49 / 3012 Bern

 

Ihre Anmeldung ist verbindlich, Sie können den Abgabetermin jedoch verschieben. Das Gesuch um Verlängerung der Abgabe der Masterarbeit um ein Semester finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. Eine erste Verlängerung können sie direkt mit ihrer Betreuungsperson vereinbaren und hier am Dekanat hinterlegen.

Sollten Sie danach eine Verlängerung um ein weiteres Semester benötigen, müsste das Collegium decanale dies genehmigen. Reichen Sie dazu ein von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnetes Gesuch im Dekanat ein. Das Collegium decanale tagt während des Semesters einmal pro Woche. Wir informieren Sie so schnell wie möglich über den Entscheid.

Achtung: Emeriti dürfen Masterarbeiten nur noch innert 12 Monaten nach ihrer Emeritierung betreuen.

Ausserfakultärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Fakultät)

Das Institut setzt im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie das Masterdiplom beim Dekanat des Major-Fachs.

Ausserfakultärer Minor (Minor an anderer Fakultät, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Das Dekanat der Fakultät an der Sie den Minor studieren setzt im KSL den Minor auf "bestanden" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie das Masterdiplom bei uns. Eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung braucht es nicht.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Universität)

Das Institut setzt im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an anderer Universität, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Bitte legen Sie dem Antrag um Ausstellung des Masterdiploms eine Abschlussbestätigung der Universität bei, an der Sie den Minor abgeschlossen haben (mit Gesamtprädikat, Anzahl ECTS, Datum, Stempel, Unterschrift).

Die Prüfungsberechtigung ist geregelt im Promotionsreglement Art. 8.1 sowie im RSL 21 Art. 24. Folgende Personen dürfen Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen im Master abnehmen:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen
  • Assistenzprofessor*innen und SNF Förderprofessor*innen
  • habilitierte Mitglieder der Fakultät
  • Hauptamtliche Dozierende I und II, Assistenzdozierende mit tenure track
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants
  • Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (mit Einverständnis des Instituts)

Sollen andere Fakultätsmitglieder die Prüfungen abnehmen, muss die oder der Betreuende für jede Prüfung ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Das geht sehr bequem online.

Ich habe vergessen mich für die Masterarbeit anzumelden. Was jetzt?

Eine verspätete Anmeldung möglich, siehe Online-Formular (unter "Anmeldetermin" -> "verspätete Anmeldung").

 

Wo finde ich die Vorgaben betreffend Layout der Masterarbeit?

Das Dekanat hat keine Vorgaben zum Layout der Masterarbeit. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren/Ihre Betreuer*in oder Ihr Institut.

Allgemeine Vorgaben:
Titelblatt: Institut, Betreuer*in, Titel der Arbeit, eigener Name, Matrikel-Nr., Hauptfach/Major, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail, Abgabe-Datum.

Zusätzlich muss das Formular Erklärung zur Masterarbeit als letzte Seite der Arbeit eingebunden resp. angehängt werden.

 

Wie viele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?

Maximal +10%. Bei einem 120 ECTS-Master = max. 132 Ects. Alle zusätzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.

 

Wo/Wie kann ich die Masterarbeit einreichen?

Siehe unter "Abgabe der Masterarbeit" oder im Online-Formular.

 

Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Masterarbeit abgegeben habe?

Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).

Erst wenn Sie den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreichen möchten (siehe weiter unten, unter "Termine") müssen alle Leistungen (exkl./ohne Masterarbeit) in Ihrem KSL-Profil eingetragen sein.

 

Die Masterarbeit ist nicht meine letzte Leistung - ist dies überhaupt erlaubt?

Btte erkundigen Sie sich beim betreffenden Institut resp. lesen Sie den Studienplan Ihres Major-Fachs.

Sollten noch Leistungen im Nebenfach zu erbringen sein, ist dies kein Problem.
Sollten Sie noch ein weiteres Semester benötigen: Bitte informieren das Dekanat kurz per E-Mail, sobald Sie die Masterarbeit eingereicht haben.

 

Wann wird meine Masterarbeit (Note) in KSL eingetragen?

Siehe nächste Frage.

 

Muss ich warten bis meine Masterarbeit in KSL eingetragen ist, bevor ich den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreiche?

Nein, das Dekanat trägt die Masterarbeit erst nach der "Annahme der Gutachten an der Fakultätssitzung" ein (siehe weiter unten, unter "Termine").
Sie können das Diplom bereits vorher beantragen.

 

Ich habe die Masterarbeit, sowie einen vollständigen Diplom-Antrag eingereicht. Muss ich noch etwas unternehmen?

Nein, Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Die Note Ihrer Masterarbeit wird vom Dekanat eingetragen und Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Promotionsfeier eine Einladung per E-Mail und können sich dann für die Feier an- resp. abmelden.
Einige Informationen zur Promotionsfeier finden Sie auch auf dieser Seite (etwas weiter unten).

 

Kann ich mich nun bereits fürs Doktorat anmelden?

Nein, leider noch nicht.
Für die Anmeldung zum Doktorat ist es zwingend nötig, dass Ihr Master bereits vorher offiziell abgeschlossen wurde:
Erst wenn das Gutachten Ihrer Masterarbeit an der Fakultätssitzung angenommen worden ist (siehe weiter unten, unter "Termine") & Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben, können wir Ihnen eine offizielle Abschlussbestätigung inklusive Auflistung aller erbrachten Leistungen ausstellen, welche Sie für die Anmeldung zum Doktorat benötigen.

Wichtig (siehe auch unter "Anmeldung -> Doktorat"): 
Nach Einreichung der ausgefüllten Doktoratsbestätigung kann die Bearbeitung bis zu einem Monat dauern. Das Collegium Decanale (CD) entscheidet über die Zulassung zum Doktorat; erst danach kann das Dekanat Ihr Formular unterzeichnen bzw. stempeln. Die ZIB informiert Sie anschließend schriftlich über den Entscheid.

 

Meine Masterarbeit wurde in KSL eingetragen, befindet sich aber noch in der "Zwischenablage". Was muss ich tun?

Keine Sorge, Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Masterarbeit wird innerhalb von 2-3 Tagen nach der Annahme der Gutachten (an der Fakultätsitzung - siehe letzte Frage) vom Dekanat ins richtige Gefäss verschoben.

 

Muss ich mich für das nächste Semester immatrikulieren, wenn das Gutachten zur Masterarbeit ja erst Anfang nächstes Semester offiziell angenommen wird?

Nein. Wenn Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben, Masterarbeit eingereicht), müssen Sie sich nicht fürs nächste Semester immatrikulieren.

 

Muss ich für die Ausstellung des Diploms und die Promotionsfeier immatrikuliert sein?

Nein.

 

Ist es möglich, bereits vor der Promotionsfeier eine Abschlussbestätigung zu erhalten (für z.B. Bewerbungen)?

Ja.

Für Bewerbungen resp. Ihre*n derzeitigen Arbeitgeber*in (z.B. wenn ausschlaggebend betr. Lohn):
Wenn Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben kann das Dekanat Ihnen lediglich einen "voraussichtlichen Abschluss" (ohne Auflistung einzelner Leistungen) bestätigen, sofern in Ihrem KSL-Profil nur noch die Masterarbeit fehlt.

Wichtig: Für Bewerbungen an einer anderen Hochschule, Anstellungen resp. Anmeldung zum Doktorat zwingend nötig:
Erst wenn das Gutachten Ihrer Masterarbeit an der Fakultätssitzung angenommen worden ist (siehe weiter unten, unter "Termine") & Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben, können wir Ihnen eine offizielle Abschlussbestätigung inklusive Auflistung aller erbrachten Leistungen ausstellen.

 

Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann und ich mich nicht fürs nächste Semester immatrikulieren muss?

Für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (ca. Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

Für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (ca. Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

 

Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?

Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.

Promotionsfeier der Phil.-hist. Fakultät

am Freitag, 16. Oktober 2026, 17:00 Uhr

im Grossen Saal des Casino Bern,
Casinoplatz 1, 3011 Bern
(www.casinobern.ch/kontakt)

Parkplätze: www.parking-bern.ch

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

  • Türöffnung um 16:30 Uhr
  • Voraussichtliche Anzahl Begleitpersonen: max. 3 Angehörige
  • Sitzreihen 1-6 sind für Doktorand*innen und deren Angehörige reserviert (Schilder auf/an Stühlen beachten)
    Wichtig: Freie Platzwahl. Bei vielen Anmeldungen finden die Angehörigen der MA-Absolvent*innen auf der Galerie Platz
  • Das Apéro wird ca. ab 18:15 resp. 18:30 Uhr eröffnet

Der Link zur Anmeldung wird frühestens ab dem 21.9.2026 per E-Mail verschickt.