Anmeldung

Info betr. Doktoratsbestätigung - Unterschrift Dekanat

Dauer Bearbeitung = bis zu einem Monat

Nach Einreichung der ausgefüllten Doktoratsbestätigung kann die Bearbeitung bis zu einem Monat dauern. Das Collegium Decanale (CD) entscheidet über die Zulassung zum Doktorat; erst danach kann das Dekanat Ihr Formular unterzeichnen bzw. stempeln (siehe Seite 2, unten). Die ZIB informiert Sie anschließend schriftlich über den Entscheid.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Doktorat an der Philosophisch-historischen Fakultät.

Es gibt zwei Arten von Doktoratsstudium: ein freies Doktorat oder die Teilnahme an einem strukturierten Doktoratsprogramm der Graduate Schools am Walter Benjamin Kolleg und dem Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung.

Sie können sich jederzeit zum Doktorat anmelden.

Zulassung zum Doktorat

Sie verfügen über einen Master oder gleichwertigen Studienabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität. Die Note muss mindestens gut sein. Sie erfüllen die Voraussetzungen des Promotionsreglements der Phil.-hist. Fakultät.

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der/dem gewünschten hauptverantwortlichen Betreuungsperson ihrer Dissertation auf. Bei Fragen hilft Ihnen das Institut oder Dekanat gerne weiter. Wenn Sie eine Person gefunden haben, füllen Sie gemeinsam das Anmeldeformular aus (Institutsstempel und professorale Unterschrift nicht vergessen): Es gibt je ein Formular für Bewerber*innen mit und ohne Master einer Schweizer Universität oder Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Wenn Sie über einen Schweizer Master verfügen, reichen Sie alle Dokumente direkt bei der zuständigen Person am Dekanat ein (siehe unter Kontakt resp. "bei weiteren Fragen").
Melden Sie sich gleichzeitig online bei der ZIB an.

Wenn Sie nicht über einen Schweizer Master verfügen, reichen Sie alle Dokumente zur Prüfung bei der ZIB ein. Melden Sie sich gleichzeitig online bei der ZIB an.

Das Collegium Decanale entscheidet über die Zulassung zum Doktorat, die ZIB informiert Sie schriftlich über den Entscheid. Die Bearbeitung des Zulassungsgesuchs kann bis zu einem Monat in Anspruch nehmen.

Betreuung

An der Phil.-hist. Fakultät ist für jede:n Doktorerende:n eine Betreuungskommission zuständig.  Sie besteht aus der hauptverantwortlichen Betreuungsperson sowie einem bis drei weiteren Mitgliedern. 

Hauptverantwortlich betreuen können:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen der Fakultät
  • Dozierende I und Assistenzdozierende tenure track (wenn sie habilitiert sind)
  • Assistenz- und SNF-Professuren (auch wenn sie nicht habilitiert sind)
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants (auch wenn sie nicht habilitiert sind); weitere Angestellte der Fakultät mit diesen Qualifikationen (nach Genehmigung durch das Collegium Decanale)
  • Privatdozierende der Fakultät

Sollen andere Fakultätsmitglieder die Promotion hauptverantwortlich betreuen, muss die vorgesehene hauptverantwortlichen Betreuungsperson ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Dies geht bequem online.

Betreuungskommission

Die weiteren Mitglieder der Betreuungskommission werden von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson und den Doktorierenden gemeinsam bestimmt und in der Promotionsvereinbarung aufgeführt. Sie gehören einer der folgenden Kategorien an:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen der Fakultät
  • Dozierende I und Assistenzdozierende tenure track (wenn sie habilitiert sind)
  • Assistenz- und SNF-Professuren (auch wenn sie nicht habilitiert sind)
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants (auch wenn sie nicht habilitiert sind); weitere Angestellte der Fakultät mit diesen Qualifikationen (nach Genehmigung durch das Collegium Decanale)
  • Privatdozierende der Fakultät

Auf Antrag an das Collegium Decanale können auch Personen zugelassen werden, die nicht Mitglied der Fakultät sind, aber einer der genannten Kategorien angehören.
Bei Doktorandinnen oder Doktoranden, die aufgrund eines Masters einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule zugelassen wurden, können Dozierende einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule weitere Mitglieder der Betreuungskommission sein, sofern sie mindestens über eine Promotion verfügen.

Doktoratsvereinbarung

Wenn Sie zum Doktorat zugelassen werden, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine Doktoratsvereinbarung treffen. Diese müssen Sie spätestens drei Monate nach Beginn Ihres Doktoratsstudiums im Dekanat hinterlegen. Bitte denken Sie daran, hier die Mitglieder ihrer Betreuungskommission aufzuführen.

Doppeldoktorat/Cotutelle

Informationen zum Doppeldoktorat finden Sie hier.