Bachelorabschluss

Ihr Institut muss im KSL ihren Major/Minor/Mono überprüfen und auf "Fachanforderung erfüllt" / "bestanden" setzen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studienberatung oder die verantwortliche Person für Ihren Studiengang.

Bitte laden sie beim online-Antrag hoch den Gebührennachweis für die Abschlussgebühr/Leistungskontrollen (CHF 300.-), zum Beispiel ein Screenshot des Zahlungsübertrages via E-Banking. Hierbei sollten Name + Kontonummer (IBAN) der Absender:in zu sehen sein, der Status der Überweisung muss "abgeschlossen" sein.

Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen, es gibt keine Abgabefristen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen").

Ein Bild des im KSL auf grün gesetzten Balkens

Ausserfakultärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Fakultät)

Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie das Bachelordiplom beim Dekanat des Major-Fachs beantragen.

Ausserfakultärer Minor (Minor an anderer Fakultät, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Das Dekanat der Fakultät, an der Sie den Minor studieren, muss im KSL den Minor auf "bestanden" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie das Bachelordiplom bei uns beantragen. Eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung braucht es nicht.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Universität)

Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie beim Dekanat per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung beantragen, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an anderer Universität, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Bitte legen Sie dem Antrag um Ausstellung des Bachelordiploms eine Bestätigung der Universität bei, an der Sie den Minor abgeschlossen haben (mit Gesamtprädikat, Anzahl ECTS, Datum, Stempel, Unterschrift).

Die Abschlussgebühr von CHF 300.- können Sie per E-Banking auf das Konto des Dekanats überweisen:

Berner Kantonalbank, 3001 Bern

IBAN: CH68 0079 0042 3117 1242 2
PC: 30-106-9
Konto-Nr. 42 3.117.124.22
Clearing-Nr. 790
BIC/SWIFT: KBBECH22XXX

Empfänger:

Universität Bern
Philosophisch-historische Fakultät, Dekanat
Länggassstrasse 49
3012 Bern

Die Institute legen die Abgabetermine der Bachelorarbeiten fest. Wenn Sie Bachelorarbeiten oder andere Leistungen für das laufende Semester anrechnen möchten, müssen diese

  • für das Frühlingssemester vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
  • für das Herbstsemester vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

Die ZIB (Abteilung Zulassung, Immatrikulation & Beratung) legt die Fristen zur Umschreibung ins Masterstudium fest. Sie können sich erst vom ZIB in den Master Umschreiben lassen, wenn Sie Ihr Bachelor-Diplom beantragt haben. Weitere Informationen finden Sie hier, sowie im Portal.

 

Vorgezogen Masterleistungen

Haben Sie die Frist knapp verpasst? Keine Sorge, Sie können ein Semester lang vorgezogene Masterleistungen beziehen. Sollten Sie sich nicht zu einer Masterveranstaltung anmelden können, wenden Sie sich bitte direkt ans betr. Institut resp. den:die Dozent:in.

Die vorgezogenen Masterleistungen können Sie in KSL in der "Zwischenablage" (NICHT "freiwillige Zusatzleistungen") parkieren und nach der Umschreibung in den Master ins passende Gefäss verschieben.

Die Prüfungsberechtigung ist geregelt im Promotionsreglement Art. 8.1 sowie im RSL21 Art. 24. Folgende Personen dürfen Abschlussarbeiten im Bachelor bewerten:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen der Fakultät
  • Assistenzprofessor*innen und SNF Förderprofessor*innen der Fakultät
  • habilitierte Mitglieder der Fakultät
  • Dozierende I und II, Assistenzdozierende mit tenure track
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants
  • promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Sollen andere Fakultätsmitglieder die Prüfungen abnehmen, muss die oder der Betreuende für jede Prüfung ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Dies geht bequem online.

Bis wann muss ich das Bachelor-Diplom beantragen?

Sie können einen vollständigen Antrag jederzeit einreichen. Es gibt keine Abgabefristen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen").

 

Muss ich immatrikuliert sein, um den Diplomantrag einzureichen?

Nein. Sofern Sie sich NICHT unmittelbar in den Master (an der Universität Bern) umschreiben lassen wollen, ist es nicht nötig immatrikuliert zu sein, um das Diplom zu beantragen.
Z.B. wenn Sie an einer anderen Universität Ihr Masterstudium beginnen oder eine Arbeitsstelle antreten. Sie müssen auch nicht immatrikuliert sein, wenn Sie lediglich noch auf die Eintragung einzelner Note warten.

 

Ich habe einen Minor an der phil.-hist. Fakultät abgeschlossen. Wie bekomme ich eine Bestätigung?

Siehe unter "Abschluss BA-Minor".
Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie beim Dekanat per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung beantragen.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

 

In welches Gefäss (KSL) müssen Leistungen verschoben werden, welche ich im Master anrechnen lassen möchte (z.B. vorgezogene Masterleistungen)?

Diese Leistungen gehören in die "Zwischenablage" und können nach der Umschreibung in den Master von Ihnen verschoben werden. Bitte nicht in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschieben - diese Leistungen sind dann an den Bachelor gebunden.

 

Gibt es eine Promotionsfeier für den Bachelor-Abschluss?

Nein. Die Diplome werden per Post verschickt.

 

Bis wann muss ich die Bachelor-Arbeit bei den Dozent:innen abgeben, damit ich meinen Bachelor im folgenden Semester abschliessen kann?

Grundsätzlich hängt dies von mehreren Faktoren ab und variiert von Institut zu Institut:

1. Wie viel Zeit benötigt die Begutachtung & der Eintrag in KSL?
Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Person, wie lange sie für die Begutachtung der Arbeit benötigt und wann die Note ungefähr in Ihr KSL-Profil eingetragen ist.

2. Sind noch weitere Leistungen neben der BA-Arbeit zu erbringen resp. noch nicht in KSL ersichtlich?
Sollte das Institut die Leistungen noch nicht in KSL eingetragen haben, erkundigen Sie sich bei den Dozent:innen.
Falls nicht, siehe 3.

3. Haben Sie den vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Bachelor-Diploms" im Dekanat eingereicht?
Die Ausstellung des Diplom dauert maximal zwei Wochen.

 

Bis wann muss der oder die Dozent:in die Note in KSL eingetragen haben, damit ich per Ende des folgenden Semesters abschliessen kann?

Siehe Punkt 3. der oberen Frage, in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Ausstellungstermin. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen")

 

Kann ich mich beim ZIB in den Master umschreiben lassen, sobald ich den Diplom-Antrag eingereicht habe?

Nein, erst wenn wir Ihren Bachelor in KSL abgeschlossen haben. Am nächsten Tag können Sie sich bei der ZIB melden, um sich in den Master umschreiben zu lassen.
Siehe auch unter "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen, vorgezogene Masterleistungen".

 

Wenn ich keinen Master beginnen möchte resp. an einer anderen Hochschule weiterstudieren möchte: Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Bachelorarbeit abgegeben habe?

Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).
Sie müssen nicht immatrikuliert sein um das Bachelordiplom zu beantragen.

 

Wieviele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?

Maximal +10%. Bei einem 180 ECTS-Bachelor = max. 198 ECTS. Alle zustäzlichen ECTS müssen Sie in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschieben.
Wichtig betr. Leistungen, welche Sie sich im Master anrechnen lassen möchten -> diese müssen in die "Zwischenablage" in KSL verschoben werden.

 

Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann?

  • für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
  • für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

 

Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?

Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.