An der Universität Bern immatrikulierte Studierende auf Bachelor- und Masterstufe können ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einreichen.
- Bachelor: im 9. Semester
- Master: im 8. Semester
Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor müssen Sie kein zusätzliches Gesuch einreichen.
Wichtig: Erst muss das Institut Ihres Major-Faches (meistens die Studienfachberatung oder das Sekretariat) das Gesuch mit Stempel und Unterschrift bewilligen.
Legen Sie dem Gesuch einen Brief mit der weiteren Studienplanung bei.
Das Formular "Gesuch zur Studienzeitverlängerung" finden Sie hier. Auf dem Formular finden Sie auch die Fristen. Sobald das Dekanat die Studienzeitverlängerung genehmigt, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.
Sollten Sie sich unsicher sein in welchem Semester Sie (im Major resp. insgesamt) studieren: im Selfservice können Sie Ihre Studiengeschichte herunterladen.