Philosophisch-historische Fakultät

Anrechnung von Leistungen

Falls Sie das Gesuch um Anrechnung bereits erbrachter Leistungen nicht direkt bei der Anmeldung zum Studium gestellt haben, reichen Sie dieses dem Studiensekretariat (N. Ruch) nach. Bitte mailen Sie uns Ihr Gesuch mit folgenden Angaben:

  • Anmeldebestätigung der Universität Bern (Mailnachricht der ZIB reicht aus)
  • Adresse und allenfalls weitere Kontaktdaten
  • Matrikelnummer
  • Angaben über Ihr vorheriges Studium (Bsp. "Vom FS/HS XY bis FS/HS XY war ich als Bachelor-/Masterstudent*in mit Major XY und Minor XY an der Universität XY immatrikuliert)
  • Offiziell beglaubigtes Studienblatt / Transcript of Records der vorherigen Universität (beglaubigt meint: Von der ausstellenden Institution gestempelt und unterschrieben) oder vereinbaren Sie einen Termin und weisen Ihre Original-Dokumente im Dekanat vor

Die Studienleitung des Major- oder Minorprogrammes kann im KSL eigenständig maximal 20 ECTS an bereits erbrachten Leistungen eintragen, sofern diese an anerkannten Hochschulen erbracht wurden. Sollen in beiden Studienprogrammen (Major und auch Minor) bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden, dürfen ebenfalls nicht mehr als insgesamt 20 ECTS (zusammengezählt) von beiden Studienleitungen in KSL eingetragen werden. Für Anrechnungen von mehr als 20 ECTS stellen Sie ein schriftliches Gesuch an das Dekanat. Es wird sodann eine Einstufung in die Wege geleitet. 

Sie sind an der Universität Bern immatrikuliert und möchten im Rahmen eines Mobilitätsstudiums Leistungen erbringen (z.B. BeNeFri oder ISEP)?
Bitte informieren Sie sich frühzeitig und beachten die entsprechenden Anmeldefristen: https://www.unibe.ch/studium/studienangebote/master/mobilitaet_und_zwnjaustausch/index_ger.html

Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld Ihres Aufenthaltes ein Learning Agreement mit dem betreffenden Institut abschliessen. Sie besprechen vorgängig mit der Studienleitung Ihres Instituts, welche Veranstaltungen Sie an der Gasthochschule belegen und nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden können. Die gemäss Learning Agreement genehmigten und erfolgreich bestandenen Leistungen trägt die Studienleitung im KSL ein.

Die Studienleitungen können auswärtig erbrachte Leistungen auf Ihren Antrag hin anrechnen, wenn das Collegium Decanale diese bei der Einstufung zum Studium an der Universität Bern noch nicht bestätigt hat.

Die Studienleitung des Major- oder Minorprogrammes kann im KSL eigenständig maximal 20 ECTS an bereits erbrachten Leistungen eintragen, sofern diese an anerkannten Hochschulen erbracht wurden. Sollen in beiden Studienprogrammen (Major und auch Minor) bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden, dürfen ebenfalls nicht mehr als insgesamt 20 ECTS (zusammengezählt) von beiden Studienleitungen in KSL eingetragen werden. Für Anrechnungen von mehr als 20 ECTS stellen Sie ein schriftliches Gesuch an das Dekanat.