Philosophisch-historische Fakultät

Bachelorabschluss

Die Ausstellung des Bachelor-Diploms dauert i.d.R. ca. 3 Wochen. Wir schicken Ihnen das Diplom per A-Post (ins Ausland: i.d.R. B-Post).

Sie Ihr Bachelordiplom auch online beantragen: Weiter zum Formular.

Sollte der Link vorübergehend nicht funktionieren, können Sie den vollständigen Antrag auch einscannen und per Mail an info@histdek.unibe.ch senden.

Alle Formulare finden Sie auf dieser Website (weiter unten, am Ende dieser Seite).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • ein ausgefülltes Antragsformular (Wichtig: aktuelle Adresse, Titel der Bachelor-Arbeit)

 

 

  • Major + Minor resp. Mono müssen vorher vom betreffenden Institut / Center kontrolliert werden

Möglichkeit 1: wird/werden vom Institut / Center in KSL auf "FACHANFORDERUNG erfüllt" resp. "bestanden" (= grosser grüner Balken, nicht nur "erfüllt", grünes kleines "E") gesetzt

Ein Bild des im KSL auf grün gesetzten Balkens

WICHTIG: Ihr Institut (in der Regel die Studienberatung) muss den Studiengang auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E" resp. "Erfüllt" - siehe Bild).

Ist dies erledigt, müsse, Sie dem Antrag nicht zwingend eine Bescheinigung beilegen. Der grüne Balken in KSL bestätigt, dass der Mono/Major/Minor in KSL kontrolliert ist.

Möglichkeit 2: wird/werden durch eine vom Institut unterzeichnete Bescheinigung (Bachelor / Master) bestätigt, dass alle Leistungen gemäss Studienplänen sowie RSL21 erbracht sind.

Für ausserfakultäre Minor braucht es keine schriftliche Bescheinigung (siehe Tab "Abschluss BA-Minor").

Bitte wenden Sie sich dazu erst direkt an die betreffende Person / Institut (i. d. Regel: Studienberatung oder evtl. die verantwortliche Person für den Studiengang).

 

 

  • Gebührennachweis für die Abschlussgebühr/Leistungskontrollen (CHF 300.-), z. B. ein Ausdruck des Zahlungsübertrages via E-Banking.
     -> siehe unter: "Abschlussgebühr, Konto-Daten Dekanat"
    WICHTIG:
    1. Name + Kontonummer (IBAN) der Absender:in muss zu sehen sein
    2. Der Status der Überweisung muss ABGESCHLOSSEN sein. Anträge resp. Gebührennachweise mit z.B. Status "Bereits zur Ausführung", "Pendent" etc. gelten als unvollständig und werden abgewiesen.

 

 

Sie können den Antrag auch ausserhalb der Öffnungszeiten im Briefkasten des Dekanats deponieren (rechts neben dem Eingang).
In Ausnahmefällen (Auslandaufenthalt, weite Anreise) können Sie den Antrag auch per Email als PDF an Urs Zürcher senden.

Sie können den Antrag jederzeit einreichen. Es gibt keine Abgabefristen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen").

Ausserfakultärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Fakultät)

Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie das Bachelordiplom beim Dekanat des Major-Fachs beantragen.

Ausserfakultärer Minor (Minor an anderer Fakultät, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Das Dekanat der Fakultät, an der Sie den Minor studieren, muss im KSL den Minor auf "bestanden" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie das Bachelordiplom bei uns beantragen. Eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung braucht es nicht.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Universität)

Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie beim Dekanat per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung beantragen, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an anderer Universität, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Bitte legen Sie dem Antrag um Ausstellung des Bachelordiploms eine Bestätigung der Universität bei, an der Sie den Minor abgeschlossen haben (mit Gesamtprädikat, Anzahl ECTS, Datum, Stempel, Unterschrift).

Die Abschlussgebühr von CHF 300.- können Sie per E-Banking auf das Konto des Dekanats überweisen:

Bank:
Berner Kantonalbank, 3001 Bern

IBAN: CH68 0079 0042 3117 1242 2
PC: 30-106-9
Konto-Nr. 42 3.117.124.22
Clearing-Nr. 790
BIC/SWIFT: KBBECH22XXX

 

Adresse Dekanat / Empfänger:

Universität Bern
Philosophisch-historische Fakultät, Dekanat
Länggassstrasse 49
3012 Bern

Die Institute (siehe Schaltfläche, oben rechts) legen die Abgabetermine der Bachelorarbeiten fest.

Wenn Sie Bachelorarbeiten oder andere Leistungen für das laufende Semester anrechnen möchten, müssen diese

  • für das Frühlingssemester vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
  • für das Herbstsemester vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

Die ZIB (Abteilung Zulassung, Immatrikulation & Beratung) legt die Fristen zur Umschreibung ins Masterstudium fest.

Weitere Infos finden Sie hier, sowie im Portal.

Wichtig: Sie können sich erst vom ZIB in den Master Umschreiben lassen, wenn Sie Ihren Bachelor offiziell abgeschlossen haben (Diplom beantragt und der Bachelor wurde vom Dekanat in KSL abgeschlossen -> oberster Balken = grün -> siehe Bild).

 

Vorgezogen Masterleistungen

Haben Sie die Frist knapp verpasst? Keine Sorge, Sie können ein Semester lang vorgezogene Masterleistungen beziehen.

Sollten Sie sich nicht zu einer Masterveranstaltung anmelden können, wenden Sie sich bitte direkt ans betr. Institut resp. den:die Dozent:in.

Die vorgezogenen Masterleistungen können Sie in KSL ins Gefäss "Zwischenablage" (NICHT "freiwillige Zusatzleistungen) verschieben (und dann nach der Umschreibung in den Master ins passende Gefäss verschieben).

Die Prüfungsberechtigung ist geregelt im Promotionsreglement Art. 8.1 sowie im RSL21 Art. 24. Folgende Personen dürfen Abschlussarbeiten im Bachelor bewerten:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen der Fakultät
  • Assistenzprofessor*innen und SNF Förderprofessor*innen der Fakultät
  • habilitierte Mitglieder der Fakultät
  • Dozierende I und II, Assistenzdozierende mit tenure track
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants
  • promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Sollen andere Fakultätsmitglieder die Prüfungen abnehmen, muss die oder der Betreuende für jede Prüfung ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Dies geht bequem online.

Bis wann muss ich das Bachelor-Diplom beantragen?

Sie können einen vollständigen Antrag jederzeit einreichen. Es gibt keine Abgabefristen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen")

 

Ich habe einen Minor an der phil.-hist. Fakultät abgeschlossen. Wie bekomme ich eine Bestätigung?

Siehe unter "Abschluss BA-Minor".
Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie beim Dekanat per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung beantragen, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

 

In welches Gefäss (KSL) müssen Leistungen verschoben werden, welche ich im Master anrechnen lassen möchte (z.B. vorgezogene Masterleistungen)?

Diese Leistungen gehören in die "Zwischenablage" und können nach der Umschreibung in den Master von Ihnen verschoben werden. Bitte nicht in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschieben - diese Leistungen sind dann an den Bachelor gebunden.

 

Gibt es eine Promotionsfeier für den Bachelor-Abschluss?

Nein. Die Diplome werden per A-Post verschickt.

 

Bis wann muss ich die Bachelor-Arbeit bei den Dozent:innen abgeben, damit ich meinen Bachelor im folgenden Semester abschliessen kann?

siehe auch "Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), dass diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann?"

Grundsätzlich hängt dies von mehreren Faktoren ab und variiert von Institut zu Institut:

1. Wie viel Zeit benötigt die Begutachtung & der Eintrag in KSL?
Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Person (i.d.R. Dozent:in) wie lange sie für die Begutachtung der Arbeit benötigt UND wann die Note ungefähr in Ihr KSL-Profil eingetragen ist.

2. Sind noch weitere Leistungen neben der BA-Arbeit zu erbringen resp. noch nicht in KSL ersichtlich?
Sollte das Institut die Leistungen noch nicht in KSL eingetragen haben, erkundigen Sie sich bei den Dozent:innen.
Falls nicht, siehe 3.

3. Haben Sie den vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Bachelor-Diploms" im Dekanat eingereicht?
Die Ausstellung des Diplom dauert in der Regel maximal 3 Wochen. Sollte der Antrag unvollständig sein, kann sich die Ausstellung verzögern.

 

Bis wann muss der oder die Dozent:in die Note in KSL eingetragen haben, damit ich per Ende des folgenden Semesters abschliessen kann?

Siehe Punkt 3. der oberen Frage.
Also in der Regel mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Ausstellungstermin. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen")

 

Kann ich mich beim ZIB in den Master umschreiben lassen, sobald ich den Diplom-Antrag eingereicht habe?

Nein, erst wenn wir Ihren Bachelor in KSL abgeschlossen haben (oberster Balken -> komplett grün). Ca. einen Tag später können Sie sich beim ZIB melden, um sich in den Master umschreiben zu lassen.
Bitte erwähnen Sie dass es eilt, wenn Sie das Diplom beantragen.
Siehe auch unter "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen, vorgezogene Masterleistungen".

 

Wenn ich keinen Master beginnen möchte resp. an einer anderen Hochschule weiterstudieren möchte: Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Bachelorarbeit abgegeben habe?

Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).
Sie müssen nicht immatrikuliert sein um das Bachelordiplom zu beantragen.

 

Wieviele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?

Maximal +10%. Bei einem 180 ECTS-Bachelor = max. 198 ECTS. Alle zustäzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.
Wichtig betr. Leistungen, welche Sie sich im Master anrechnen lassen möchten -> diese müssen in die "Zwischenablage" in KSL verschoben werden.

 

Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann?

  • für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
  • für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

 

Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?

Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.