Auswärtig erbrachte Leistungen, die nicht bereits bei der Einstufung zum Studium an der Universität Bern durch das Collegium Decanale bestätigt wurden, können auf Antrag der/des Studierenden durch die Studienleitung des betreffenden Instituts angerechnet werden. Die Studienleitung trägt die anzurechnenden Lestungen in KSL ein (maximal 20 ECTS). Falls Unsicherheiten bezüglich der Anrechenbarkeit bestehen, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat des Dekanats. (Beschluss des CD vom 16.6.2011)
Minor-Erlass aufgrund eines abgeschlossenen Erststudiums
Aufgrund eines abgeschlossenen Erststudiums können auf Gesuch hin maximal Leistungen im Umfang eines Minors aus dem Zweitstudium erlassen werden, d.h. im Bachelor höchstens 60 ECTS und im Master höchstens 30 ECTS. Die Leistungen können pauschal als Minorfach erlassen werden oder aufgeteilt aus dem Major- und Minorprogramm. Im ersten Fall muss kein Minor studiert werden. Ein Erlass von Leistungen ist nur auf der gleichen Studienstufe möglich, auf dem der Erstabschluss erlangt wurde. Bitte stellen Sie ein schriftliches Gesuch an das Collegium Decanale, dem eine beglaubigte Kopie des bereits ageschlossenen Studiengangs (Diplom sowie Leistungsübersicht) beizulegen ist.