Philosophisch-historische Fakultät

Finanzielle Unterstützung

Dr. Joséphine de Karman-Stiftung

Die Dr. Joséphine de Karman-Stiftung fördert begabte, unterstützungsbedürftige Studierende der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern.

Begabte Studierende und Nachwuchswissenschaftler/-innen, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden (Master bzw. Promotion, ggf. auch Habilitation) und die finanziellen Mittel nicht besitzen, um sich ausschliesslich ihrer Qualifikationsarbeit zu widmen, können sich über ihre betreuenden Dozierenden an die Stiftungskommission der Joséphine de Kármán-Stiftung wenden.

Folgende Unterlagen sind elektronisch und vollständig als ein PDF einzureichen:

  • Anschreiben (korrekter Briefkopf einschliesslich E-Mail-Adresse), aus dem die Qualifikation der vorgeschlagenen Person und die Dauer bzw. Höhe der gewünschten Förderung hervorgehen.

  • CV der Kandidat:in, in dem auch Studiengang und Studienleistungen aufgeführt sind.

  • Für Masterstudierende: Kopie des Bachelorzeugnisses, für Dissertand:innen: Kopie des Masterzeugnisses.

  • Amtlicher Ausweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person (z.B. Bestätigung der Gemeinde, Kopie der definitiven Steuerveranlagung, Kopie der Bestätigung der Freigabe der Steuererklärung).

  • Für Quellenbesteuerte bzw. nicht in der Schweiz steuerpflichtige Personen: Kopie des Kontostandes und Selbstdeklaration, über kein bedeutendes Vermögen zu verfügen.

  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Dozent:innen (kann auch separat an den Präsidenten der Stiftungskommission gesandt werden).

Antragsstellende in der Promotionsphase sollen darüber hinaus auch eine kurze Skizze zum Dissertationsprojekt beilegen: höchstens zwei Seiten.

Förderbeiträge werden in Form eines einmaligen Beitrages und nur subsidiär geleistet. Die Unterstützung für Promovierende entspricht daher gewöhnlich nicht der Höhe eines für den gleichen Zeitraum gewährten SNF-Doktorandenbeitrages. Stipendien werden höchstens für ein Jahr vergeben. Pro Abschluss wird nur ein Stipendium gewährt. Die Entscheidungen der Kommission sind nicht anfechtbar.

Deadlines zur Einreichung der Gesuche: 1. Mai und 1. November.

Die Gesuche sind zu richten an den Präsidenten der Stiftungskommission.