Seed Money

Die Fakultät unterstützt die Vorbereitung von Projektanträgen beim SNF oder anderen Förderinstitutionen mit insgesamt 84 Personalpunkten pro Jahr. Prospektive Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs erhalten Seed Money, wenn sie einen signifikanten Beitrag zur Ausarbeitung des Antrags leisten. In der Regel spricht die Kommission 12 Personalpunkte pro erfolgreichem Antrag. Die Anstellung erfolgt als Assistenz III, z.B. zu 50% für drei Monate. Die Personalabteilung rechnet diese Anstellung an die Qualifikations-/Doktoratszeit an.

Die Forschungs- und Nachwuchsförderungskommission der Fakultät beschliesst ein Mal pro Semester über die Anträge. Abgelehnte Anträge können im Folgesemester erneut eingereicht werden. Bitte reichen Sie durchdachte Anträge ein; gut vorbereitete Projekte haben beim SNF höhere Erfolgschancen.

Im Folgenden ist zu unterscheiden zwischen dem anvisierten Projektantrag ("Projektantrag") und dem Antrag auf Seed Money zur Förderung der Projektantragstellung ("Seed Money-Antrag").

Seed Money-Antrag

Wer Seed Money beziehen möchte, stellt auch den Antrag.

Zu fördernde Person

Die zu fördernde Person erfüllt folgende Bedingungen:

  • Sie verfügt über einen einschlägigen Master- oder einen vergleichbaren Abschluss der hiesigen oder anderer Universitäten.
  • Sie erzielte in ihrem letzten Abschluss (Master oder Doktorat) mindestens die Note 5,0 (gut; magna cum laude). Der Masterabschluss oder die Promotion muss noch nicht vorliegen, wenn der Seed-Money-Antrag eingereicht wird. Fehlt der Abschluss noch, so spricht die Kommission PP unter Vorbehalt. Liegt bereits eine Promotion vor, so darf diese zum Zeitpunkt, zu dem der Fördermittelantrag gestellt wird, nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Sie hat eine Arbeitsbewilligung und ist bereit, den Arbeitsort während der Förderzeit an die Universität Bern zu verlegen.
  • Für sie ist im Projektantrag eine Stelle vorgesehen.
  • Wenn sie während der Zeit, in der sie Seed Money beziehen möchte, an der Universität Bern eine oder mehrere andere Anstellungen hat, so betragen diese maximal 30% und dienen nicht der Antragstellung.
  • Reicht einen Antrag beim SNF oder anderen Drittmittelgebern ein und erfüllt alle formalen Kriterien der Drittmittelgeberin.

Positivkriterien für eine Förderung sind:

  • Ein guter Leistungsausweis der zu fördernden Person (nach Lebenslauf und Zeugnissen).
  • Eine gute und erfolgversprechende Projektidee (nach Projektskizze).
  • Je nach Antragslage priorisiert die Kommission bei gleichwertigen Anträgen Personen, die anderweitig nicht oder nicht ausreichend finanziert sind.
  • Evidenz, dass die zu fördernde Person fähig und bereit ist, einen wesentlichen Beitrag zur Antragstellung zu leisten.

Die im Projektantrag beantragten Mittel werden über die Universität Bern bewirtschaftet.

Antrag

Bitte senden sie das Formular elektronisch an korbinian.seitz@unibe.ch, ausserdem:

  • C.V. der zu fördernden Person mit Listen von Publikationen, abgehaltenen Lehrveranstaltungen und Vorträgen (sofern vorhanden) sowie Anstellungen an der Universität Bern
  • Titel und Zusammenfassung (1/2 Seite) der Master- oder Doktorarbeit
  • Masterdiplom oder Promotionsurkunde
  • Betreuungszusage für Qualifikationsarbeiten im Rahmen des anvisierten Projekts

Bitte melden Sie der Kommission, wenn die zu fördernde Person bereits anderweitig Fördermittel erhält oder beantragt hat.

Bitte leiten Sie den Bescheid der Förderinstitution zur Qualitätssicherung ans Dekanat weiter.

 

Eingabetermine: 1. April und 1. Oktober