Die fakultäre Gleichstellungskommission spricht Gelder für Einzelmassnahmen, die die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben (Betreuung von Kindern, Eltern, PartnerInnen) und einer Tätigkeit an der Universität (Studium, Beruf) erleichtern helfen. Sie fördert ebenfalls Initiativen, Workshops und ähnliches, die sich mit dem Thema Gleichstellung befassen. Die Kommission spricht in der Regel pro Massnahme nicht mehr als CHF 2'000.- Möchten Sie mehr beantragen, können Sie sich gerne vorab mit uns in Verbindung setzen. Die Kommission nimmt laufend Anträge entgegen. Füllen Sie das Online-Formular detailliert aus, wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen.