Philosophisch-historische Fakultät

Studienzeit­verlängerung

An der Universität Bern immatrikulierte Studierende auf Bachelor- und Masterstufe können ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einreichen.

  • Bachelor: im 9. Semester
  • Master: im 8. Semester

Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor müssen Sie kein zusätzliches Gesuch einreichen.

Wichtig: Erst muss das Institut Ihres Major-Faches (i.d.R. die Studienfachberatung oder das Sekretariat) das Gesuch mit Stempel und Unterschrift bewilligen.
Legen Sie dem Gesuch einen Brief mit der weiteren Studienplanung bei; die Studienberatung Ihres Instituts muss diesen unterzeichnen.

Das Formular "Gesuch zur Studienzeitverlängerung" finden Sie hier. Auf dem Formular finden Sie auch die Fristen (i.d.R.: 10. Januar bzw. 10. Juni).

Sobald das Dekanat die Studienzeitverlängerung genehmigt, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Dies kann evtl. einige Wochen dauern.

Sollten Sie sich unsicher sein in welchem Semester Sie (im Major resp. insgesamt) studieren: im Selfservice können Sie Ihre Studiengeschichte herunterladen.

Erhöhung der Studiengebühr, ab dem 13. Semester

Ab dem 13. Semester (ohne Erlangen eines Abschlusses) verdoppeln sich die Studiengebühren jedes weitere Semester.

Die Erhöhung der Studiengebühr bei Überschreitung der Studiendauer kann von der Universitätsleitung ganz oder teilweise erlassen werden (Härtefall).

Weitere Informationen (u.a. eine Checkliste für Härtefallgesuche) finden Sie direkt bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation & Beratung (ZIB), sowie unter folgendem Link.
In der Regel werden Sie (ca. ein Semester vorher) direkt vom ZIB kontaktiert.